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   VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763   

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VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763 (https://dejure.org/2008,37559)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763 (https://dejure.org/2008,37559)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. März 2008 - AN 9 K 07.30763 (https://dejure.org/2008,37559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Isolierte Anfechtungsklage ausnahmsweise zulässig; keine fiktive Antragstellung, wenn ein Elternteil im Besitz eines in § 14 a Abs. 2 AsylVfG nicht genannten Aufenthaltstitels(-fiktion) ist

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14 a Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 5
    Verfahrensrecht, Antragsfiktion, Kinder, isolierte Anfechtungsklage, Aufenthaltserlaubnis, Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG München, 17.10.2006 - M 2 K 06.50166

    Verfahrensrecht, Asylantrag, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763
    Es ist damit aufgrund Gesetzes ausgeschlossen, dass Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen, ihren minderjährigen Kindern aus diesem Aufenthaltsstatus heraus ein eigenes Aufenthaltsrecht vermitteln (VG München vom 17.10.2006 - M 2 K 06.50166 - juris).Eine solche aufenthaltsrechtliche Situation ist aber beim Kläger - wie oben dargelegt - gerade nicht gegeben.
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.30763
    Dies ist auch bei Streitigkeiten, ob die Voraussetzungen der fiktiven Antragstellung nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG vorliegen, anerkannt (BVerwG, Urteil vom 21.11.2006 - 1 C 10/06 - BVerwGE 127, 161).
  • VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 3 K 07.30764

    Fiktiver Asylantrag; isolierte Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; ein

    Die Kammer folgt dabei der Rechtsprechung der 12. Kammer des VG München (Urteil vom 20.9.2006, M 12 K 06.50762) sowie der 9. Kammer des VG Ansbach (Urteil vom 19.3.2008, AN 9 K 07.30763) auf jeden Fall insoweit, als ein fiktives Asylverfahren nach Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet dann nicht durchzuführen ist, wenn der sorgeberechtigte Elternteil einen Aufenthaltsstatus besitzt, der stabiler und "besser" ist als die in § 14 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG genannten.
  • VG Ansbach, 09.03.2009 - AN 3 K 09.30023

    Kein fiktiver Asylantrag bei Niederlassungserlaubnis des sorgeberechtigten Vaters

    Die Kammer folgt dabei der Rechtssprechung der 12. Kammer des VG München (Urteil vom 20.9.2006, M 12 K 06.50762) sowie der 9. Kammer des VG Ansbach (Urteil vom 19.3.2008, AN 9 K 07.30763) auf jeden Fall insoweit, als ein fiktives Asylverfahren nach Anzeige der Geburt eines Kindes im Bundesgebiet dann nicht durchzuführen ist, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil oder, bei gemeinsamem Sorgerecht, einer der beiden sorgeberechtigten Eltern einen Aufenthaltsstatus besitzt, der stabiler ist als die in § 14 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG genannten.
  • VG Ansbach, 06.12.2012 - AN 4 K 12.30378

    Kein fingierter Asylantrag für ein im Bundesgebiet geborenes Kind, wenn ein

    Eine derart ausschließlich am Wortlaut orientierte Auslegung würde aber nach der vorliegenden Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 23.3.2009, Az. 20 ZB 09.30058; Juris; siehe auch VG Ansbach vom 19.3.2008 Az. AN 9 K 07.30763, vom 12.8.2010 Az. AN 11 K 09.30457 und vom 3.12.2010 AN 4 K 10.30221), der sich der Einzelrichter anschließt, der Intention des Gesetzgebers, welche aus den Gesetzesmaterialien ersichtlich wird, nicht gerecht werden.
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